Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

22.08.2018

MHT Holding AG: Anfechtungsklage

MHT Holding AG

Hochheim am Main

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 Anfechtungsklage erhoben hat. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung).

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 127/18 anhängig.

Hochheim, im August 2018

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger