Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

19.03.2018

Grammer AG: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Nürnberg-Fürth

1 HK O 6188/17

In dem Rechtsstreit Dr. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller - gegen Grammer AG, vertreten durch d. Vorstand, Georg-Grammer-Straße 2, 92224 Amberg - Antragsgegnerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ashurst LLP, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60323 Frankfurt, Gz.: GYC/GRA67.1000-010-873/1627969, wegen § 98 AktG erlässt das Landgericht Nürnberg-Fürth - 1. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Walther, die Handelsrichterin Stummvoll und die Handelsrichterin Geyer am 08.03.2018 folgenden

Beschluss

1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Walther Vorsitzender Richter am Landgericht

Stummvoll Handelsrichterin

Geyer Handelsrichterin

Quelle: Bundesanzeiger