Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

19.03.2018

adidas AG: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Nürnberg-Fürth

1 HK O 6222/17

In dem Rechtsstreit Dr. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller - gegen adidas AG, vertreten durch d. Vorstand, Adi-Dassler-Straße 1, 91074 Herzogenaurach - Antragsgegnerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler, Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, Gz.: 87569414vl, wegen § 98 AktG erlässt das Landgericht Nürnberg-Fürth - 1. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Walther, die Handelsrichterin Stummvoll und die Handelsrichterin Geyer am 08.03.2018 folgenden

Beschluss

1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Walther Vorsitzender Richter am Landgericht

Stummvoll Handelsrichterin

Geyer Handelsrichterin

Quelle: Bundesanzeiger