Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

02.03.2018

Hella KGaA Hueck & Co.: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Dortmund

Beschluss

18 O 72/17 AktE

In dem Statusverfahren gemäß § 98f AktG des Aktionärs Dr. Konrad Erzberger, Anschrift entfernt, Antragsteller, gegen die Hella KGaA Hueck & Co., Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Gesellschaft und Antragsgegnerin, hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund am 22. Februar 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur sowie die Handelsrichter Scharf und Wiesendahl beschlossen:

Der Antrag des Antragstellers vom 10.10.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG zu bilden ist, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

(...)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde steht jedem nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz Antragsberechtigten zu. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntmachung der Entscheidung im Bundesanzeiger, für den Antragsteller und die Gesellschaft jedoch nicht vor der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde kann nur auf eine Gesetzesverletzung gestützt werden. Die Beschwerdeschrift muss von einem Anwalt unterzeichnet sein. Die Beschwerde ist bei dem Landgericht Dortmund einzureichen.

Pachur, Vorsitzender Richter am Landgericht