Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

20.02.2018

VARTA AG: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Landgericht Stuttgart

31 O 53/17 KfH AktG

Im aktienrechtlichen Statusverfahren 31 O 53/17 KfH AktG (Erzberger ./. VARTA AG) hat das Landgericht Stuttgart am 01.02.2018 entschieden:

1. Der Antrag des Antragstellers vom 1. November 2017 auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes, hilfsweise nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu bilden sei, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.