Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

20.02.2018

GFT Technologies SE: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Landgericht Stuttgart

31 O 48/17 KfH AktG

Im aktienrechtlichen Statusverfahren 31 O 48/17 KfH AktG (Erzberger ./. GFT Technologies SE) hat das Landgericht Stuttgart am 01.02.2018 entschieden:

1. Der Antrag des Antragstellers vom 5. Oktober 2017 auf Feststellung, dass der Verwaltungsrat der Antragsgegnerin nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden sei, wird zurückgewiesen.

2. Dem Antragsteller werden die Gerichtskosten auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.