Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

20.02.2018

Takkt AG: Antrag im aktienrechtlichen Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

Landgericht Stuttgart

31 O 46/17 KfH AktG

Im aktienrechtlichen Statusverfahren 31 O 46/17 KfH AktG (Erzberger ./. Takkt AG) hat das Landgericht Stuttgart am 01.02.2018 entschieden: 1.

Der Antrag des Antragstellers vom 22. September 2017 auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden sei, wird zurückgewiesen. 2.

Dem Antragsteller werden die Gerichtskosten auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3.

Der Geschäftswert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.