Landgericht Stuttgart
31 O 47/17 KfH AktG
Im aktienrechtlichen Statusverfahren
31 O 47/17 KfH AktG (Erzberger ./. Hugo Boss AG) hat das Landgericht Stuttgart am 01.02.2018 entschieden: 1.
Der Antrag des Antragstellers vom 25. September 2017 auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes mit 16 Personen zu bilden sei, wird zurückgewiesen. 2.
Dem Antragsteller werden die Gerichtskosten auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.