Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

16.02.2018

Bijou Brigitte: Antrag im Statusfeststellungsverfahren abgewiesen

Landgericht Hamburg

Beschluss

Az.: 403 HKO 131/17

In der Sache

Dr. jur. Konrad Erzberger, Anschrift entfernt

- Antragsteller –

gegen

Bijou Brigitte modische Accessoires AG, vertreten durch d. Vorstand Roland Werner (Vorstandsvorsitzender), Marc Gabriel, Jürgen Gödecke, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg

- Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Peters, Borowiak & Magnus, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, Gz.: 00613-17/SB/kbr

beschließt das Landgericht Hamburg - Kammer 3 für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Dr. Frankenberg und den Handelsrichter Mohrdieck am 06.02.2018:

1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

Böttcher Dr. Frankenberg Mohrdieck

Quelle: Bundesanzeiger