Landgericht Berlin
102 O 129/17 AktG
Im Verfahren nach §
98 Abs. 1 AktG betreffend die HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin, wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekanntgemacht: Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 nach Maßgabe der §§ 1, 5 MitbestG zu gleichen Teilen aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht