Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.07.2018

Cancom SE: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht München 1

Az.: 38 O 14272/17

In dem Statusverfahren

Dr. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen

Cancom SE, vertreten durch den Vorstand, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München - Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pinsent Masons Germany LLP, Ottostraße 21, 80333 München Gz.: 401154326.1

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats

erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Berger und Richterin am Landgericht Dr. Schriever am 16.7.2018 folgenden

Beschluss:

I.

Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammengesetzten Aufsichtsrates bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger