Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

05.01.2018

Evotec AG: Statusfeststellungsantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats - zählen ausländische Arbeitnehmer mit?

Landgericht Hamburg

417 HKO 74/17

Dr. Konrad Erzberger ist Aktionär der Fa. Evotec AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 68223). Er hat mit einem bei dem Landgericht Hamburg, Kammer 17 für Handelssachen am 10.10.17 eingegangenen Antrag (Aktenzeichen 417 HKO 74/17) beantragt, eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 98 Aktiengesetz herbeizuführen. Er verlangt, dass der Aufsichtsrat, wie im Mitbestimmungsgesetz vorgesehen, 12 Personen umfassen und zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter bestehen müsse, weil die Fa. Evotec AG über 2.000 Arbeitnehmer beschäftige; es seien die im Ausland beschäftigten und die in ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer mitzuzählen.