Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.01.2018

Nordex SE: Statusfeststellungsantrag wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht Rostock

Kammer für Handelssachen

6 HK O 122/17

Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Nordex SE (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 11500) des Dr. iur. Konrad Erzberger:

In meiner Eigenschaft als Aktionär der Nordex SE, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg („Antragsgegnerin”), beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitBestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden.

Dreieich, den 2. Oktober 2017

Den gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 28.02.2018 zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Rostock, 2. Kammer für Handelssachen, August-Bebel-Str. 15-20, 18055 Rostock). Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle (Zimmer 1.064) eingesehen werden.

Quelle: Bundesanzeiger