Landgericht Rostock
Kammer für Handelssachen
6 HK O 122/17Antrag gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Nordex SE (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 11500) des Dr. iur. Konrad Erzberger:
In meiner Eigenschaft als Aktionär der Nordex SE, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg („Antragsgegnerin”), beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitBestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden.
Dreieich, den 2. Oktober 2017
Den gemäß §
99 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §
98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 28.02.2018 zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Rostock, 2. Kammer für Handelssachen, August-Bebel-Str. 15-20, 18055 Rostock). Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle (Zimmer 1.064) eingesehen werden.
Quelle: Bundesanzeiger