Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

20.12.2017

Adler Real Estate AG: Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingeleitet

Landgericht Berlin Statusverfahren nach § 98 AktG

102 O 119/17 AktG

Im Verfahren nach § 98 Abs. 1 AktG betreffend die Adler Real Estate AG, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, wird nach § 99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht: Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des DrittelbG zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer zu besetzen ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.

Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger