Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

01.12.2017

Deutsche Beteiligungs AG: Statusantrag zurückgewiesen - kein Aufsichtsrat nach dem DrittelBG

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 65/17

Mit Beschluss vom 23.11.2017 hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG auf Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

Der Antrag des Antragstellers vom 7.8.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des DrittelBG zu bilden ist, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.