Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

29.11.2017

Fuchs Petrolub AG: Statusantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht Mannheim

23 O 74/17

Dr. Konrad Erzberger hat unter Behauptung seiner Aktionärsstellung beim Landgericht Mannheim den Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE (Handelsregister Mannheim, HRB 717394) gestellt. Er behauptet, die Antragsgegnerin beschäftige mehr als 2000 Arbeitnehmer, sodass der Aufsichtsrat zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer zu besetzen sei. Diese Regelung gelte hier unabhängig von der Umwandlung der Gesellschaft in eine SE fort.

Gem. § 99 Abs. 2 AktG sind der Vorstand, jedes Aufsichtsratsmitglied sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften zu hören.

Diese Beteiligten können bis 10. Januar 2018 beim Landgericht Mannheim unter Aktenzeichen 23 O 74/17 eine schriftliche Stellungnahme abgeben.