Landgericht München I
38 O 12212/17In dem Statusverfahren
1)
Dr. Erzberger Konrad,
Anschrift entfernt - Antragsteller -
gegen
2)
Sixt SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach - Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: CAr/gn 71103-17001
3)
Dr. Terberger Daniel, Brunsiek 6, 33619 Bielefeld - Beteiligter -
wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats
erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Dr. Schriever am 10.7.2018 folgenden Beschluss:
I.
Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammengesetzten Aufsichtsrates bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger