Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

20.11.2017

MK-Kliniken AG: Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht Berlin

Statusverfahren nach § 98 AktG

102 O 84/17 AktG – 07.11.2017

Im Verfahren nach § 98 Abs. 1 AktG betreffend die MK-Kliniken AG, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, wird nach § 99 Abs. 2 AktG bekanntgemacht: Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat beantragt, festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 nach Maßgabe der §§ 1, 5 MitbestG zu gleichen Teilen aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.

Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht