Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

13.09.2018

Konsortium AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Satzungsänderung

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Mittenwald

WKN A1EWZA

ISIN DE000A1EWZA9

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Konsortium Aktiengesellschaft gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass unter anderem der Aktionär persönliche Daten entfernt gegen die Beschlussfassungen zu TOP 1 (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (2) und über die Schaffung eines Entsendungsrechts für ein Aufsichtsratsmitglied und Änderung und Neufassung der Satzung in § 8 (6)) der Hauptversammlung am 27.07.2018 Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) erhoben hat.

Die Klage ist beim Landgericht München I – Abteilung für Zivilsachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 12082/18 anhängig.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Steinheim, im September 2018

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand