Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

18.07.2018

Wirecard AG: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Az.: 38 O 13843/17

In dem Statusverfahren

Dr. jur. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen

Wirecard AG, vertreten durch den Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim - Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Hofgarten Palais, Marstallstraße 11, 80539 München Gz.: 98729-00001

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates

erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 30.4.2018 folgenden

Beschluss:

I.

Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger