Az.:
38 O 13843/17In dem Statusverfahren
Dr. jur. Erzberger Konrad,
Anschrift entfernt - Antragsteller -
gegen
Wirecard AG, vertreten durch den Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim - Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Hofgarten Palais, Marstallstraße 11, 80539 München Gz.: 98729-00001
wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates
erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 30.4.2018 folgenden
Beschluss:
I.
Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger