LEONI AG
Nürnberg
ISIN DE 000 540888 4
Wertpapier-Kenn-Nummer 540 888
Bekanntmachung gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 Aktiengesetz
Gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die zur 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 5 HK O 3635/17 erhobene Anfechtungsklage gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Mai 2017 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 f) betreffend die Wahl des Herrn Dr.-Ing. Klaus Probst zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft nach Durchführung des Termins zur mündlichen Verhandlung am 6. September 2018 vom Kläger zurückgenommen wurde. Die Klagerücknahme wurde der Gesellschaft am 25. September 2018 zugestellt. Das Verfahren ist somit beendet; der angefochtene Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Mai 2017 bleibt wirksam.
Kläger im Anfechtungsverfahren war der Aktionär der Gesellschaft
Name entfernt (Prozessvertreter Dr. Martin Scheuing - Derra, Meyer & Partner, Stuttgart); Beklagte war die Gesellschaft (Prozessvertreterin Dr. Viola Sailer-Coceani - Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München). Die Gesellschaft hatte erklärt, "einer Klagerücknahme zuzustimmen, wenn diese bis spätestens 19. September 2018 gegenüber dem Landgericht Nürnberg-Fürth erklärt wird", und "von ihrem Recht zur Beschwerde gegen eine etwaige Streitwertfestsetzung des Landgerichts Nürnberg-Fürth keinen Gebrauch [zu] machen, wenn und soweit die Klagerücknahme innerhalb der vorstehend benannten Frist erfolgt und der vom Landgericht Nürnberg-Fürth endgültig festgesetzte Streitwert den vorläufigen Streitwert in Höhe von EUR 20.000 nicht unterschreitet".
Nürnberg, im September 2018
LEONI AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger