Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

17.10.2018

Heidelberger Druckmaschinen AG: Antrag im Statusfeststellungsverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats zurückgewiesen

Landgericht Mannheim Beschluss

23 O 69/17

1. Der Antrag des Antragstellers vom 05.10.2017 auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, wonach der jetzige Aufsichtsrat § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Mitbestimmungsgesetz widerspreche, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert beträgt 50.000,00 €.