Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

18.07.2018

CTS Eventim AG & Co. KGAA: Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht München I

Az.: 38 O 13981/17

In dem Statusverfahren

Dr. jur. Erzberger Konrad, Adresse entfernt - Antragsteller -

gegen

CTS Eventim AG & Co. KGaA, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Eventim Management AG, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen - Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Esche Schümann Commichau Partnerschaftsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg Gz.: 28506/2017/3011

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats

erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 1.6.2018 folgenden Beschluss:

I.

Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger. Anmerkung des Herausgebers: Die Bekanntmachung ist im Bundesanzeiger wohl irrtümlich im Bereich "Aktiengesellschaften", nicht im Bereich "Kommanditgesellschaften auf Aktien" abgelegt.