Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
- ISIN: DE000A2BPP88 -
- WKN: A2BPP8 –
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
Gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1, §
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 94, unter dem Aktenzeichen Az. 94 O 38/18 rechtshängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Berlin, im Juni 2018
Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Der Vorstand