Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

05.06.2018

Beta Systems Software: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlastung des Vorstands

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Berlin

- ISIN: DE000A2BPP88 -

- WKN: A2BPP8 –

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 94, unter dem Aktenzeichen Az. 94 O 38/18 rechtshängig.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Berlin, im Juni 2018

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand