Landgericht München I
Az:
38 O 14545/17In dem Statusverfahren
1) Dr. jur. Erzberger Konrad,
Anschrift entfernt - Antragsteller -
gegen
2) Linde AG, vertreten durch den Vorstand, Klosterhofstraße 1, 80331 München - Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Leopoldstraße 8 - 10, 80802 München
3) IG Bergbau, Chemie, Energie, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover - Beteiligte -
wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates
erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 6.4.2018 folgenden
Beschluss:
I.
Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines aus 20 Personen und zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger