Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.03.2016

Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken

4 W 1/15

In dem Rechtsstreit

Betriebsrat der Hydac Filtertechnik GmbH, vertr. d. d. Betriebsratsvorsitzenden Name entfernt, Industriegebiet, 66280 Sulzbach, Antragsteller und Beschwerdeführer,

- Prozessbevollmächtigte: RAe. Trittin Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 60313 Frankfurt am Main - gegen

Hydac Filtertechnik GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Namen entfernt, Industriegebiet, 66280 Sulzbach, Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,

- Prozessbevollmächtigte: RAe. Noerr LLP, Brienner Straße 28, 80333 München -

hat der 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken am 02. März 2016 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 12.09.2014 (6 O 168/13) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Barth Vors. R. a. OLG Dr. Knerr Richter Dr. Trost Richterin