Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

13.07.2018

Diesel Technic AG: Betriebsrat führt aktienrechtliches Statusverfahren

Landgericht Hannover

32 O 38/18

Der Betriebsrat der Diesel Technic AG, 27245 Kirchdorf (Antragsteller) hat ein gerichtliches Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG eingeleitet. Der unter dem „19.12.2017“ gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist am 27.06.2018 beim Landgericht Verden eingegangen. Das Landgericht Verden hat die Sache auf Antrag des Antragstellers durch Beschluss des Landgerichts Verden vom 04.07.2018 zuständigkeitshalber an das Landgericht Hannover verwiesen.

Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Diesel Technic AG, Kirchdorf, zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 1 DrittelbG) zusammenzusetzen ist.

Das Statusverfahren wird beim Landgericht Hannover unter dem Geschäftszeichen 32 O 38/18 geführt.

Der Vorstand, die Aufsichtsratsmitglieder sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag bis zum 31.08.2018.