Landgericht Berlin
102 O 17/18 AktG
Im Verfahren nach §
98 Abs. 1 AktG betreffend die Toll Collect GmbH, Linkstraße 4, 10785 Berlin, wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekanntgemacht: Der Betriebsrat der Gesellschaft hat beantragt festzustellen, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz – DrittelbG) zu bilden ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht