Landgericht Köln
91 O 38/17
Der Gesamtbetriebsrat der Toys “R“ Us GmbH hat gemäß §§
98,
99 AktG einen Antrag auf Feststellung bei dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 91 O 38/17 eingereicht, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes 2004 zu bilden sei.
Zu diesem Antrag können die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die nach §
98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften binnen eines Monats ab der Veröffentlichung Stellung nehmen.