Landgericht München I
Az.:
38 O 15760/17In dem Statusverfahren
Dr. jur. Erzberger Konrad,
Anschrift entfernt - Antragsteller -
gegen
ProSiebenSat.1 Media SE, Medienallee 7, 85774 Unterföhring - Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, Maximilianstraße 15, 80539 München
wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates
erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Dr. Schriever am 26.6.2018 folgenden
Beschluss:
I.
Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammengesetzten Aufsichtsrates bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger