Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

18.07.2018

ProSiebenSat.1 Media SE: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht München I

Az.: 38 O 15760/17

In dem Statusverfahren

Dr. jur. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen

ProSiebenSat.1 Media SE, Medienallee 7, 85774 Unterföhring - Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, Maximilianstraße 15, 80539 München

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates

erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Dr. Schriever am 26.6.2018 folgenden

Beschluss:

I.

Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammengesetzten Aufsichtsrates bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger