Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

06.11.2017

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Aufsichtsrat ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu bilden

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 66/17

Mit Beschluss vom 26.10.2017 hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG auf Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu bilden ist.

Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.

Dr. Müller Vorsitzender Richter am Landgericht