Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

03.11.2017

HeidelbergCement AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Mannheim

23 O 70/17

Bei dem Landgericht Mannheim ging am 06.10.2017 der Antrag des Dr. jur. Konrad Erzberger ein, gerichtet gem § 98 Abs. 1, 2 Nr. 2 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG (Handelsregister Mannheim HRB 330082).

Der Antragsteller, der angibt, Aktionär der HeidelbergCement AG zu sein, ist der Auffassung, der Aufsichtsrat müsse gem. § 7 Abs. 1 S.1 Nr. 3 MitbestG 20 Personen umfassen und zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt sein, da der Konzern 60.993 Arbeitnehmer beschäftige.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abzugeben bis 15.12.2017.