Landgericht Dortmund
18 O 72/17 AktE
In dem Statusverfahren gemäß §§ 1, 5, 6 Abs. 2, 7 MitbestG,
98f AktG des Aktionärs Dr. Konrad Erzberger, Immanuel-Kant-Str. 29, 63303 Dreieich, Antragsteller, gegen die Hella KGaA Hueck & Co., Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Antragsgegnerin, hat der Antragsteller (sinngemäß) beantragt, festzustellen, dass die Antragsgegnerin einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) zu bilden hat.
Geschäftsführung, jedes Aufsichtsratsmitglied, Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften sowie sonstige ggfls. vorhandene materiell Beteiligte, die nach §§
99 Abs. 1 Satz 2,
98 Abs. 2 AktG zu hören sind, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung. Eine etwaige Stellungnahme ist unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens
18 O 71/17 AktE an das Landgericht Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund, zu richten.
Dortmund, den 18.10.2017
Landgericht – IV. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Pachur, Vorsitzender Richter am Landgericht