Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.05.2018

Dürrkopp Adler: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Squeeze-out

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft

Bielefeld

Wertpapier-Kenn-Nummer: 629 900

ISIN: DE 000 629 900 1

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. März 2018 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 („Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der übrigen Aktionäre der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz gegen Gewährung einer von der DAP Industrial AG mit Sitz in Bielefeld (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft auf die DAP Industrial AG übertragen.“) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Dortmund, IV. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 18 O 38/18 anhängig.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.

Bielefeld, im Mai 2018

Der Vorstand