Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

26.03.2018

HW Verwaltungs AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Kapitalschnitt

HW Verwaltungs AG Halberstadt Amtsgericht Stendal, HRB 20884 Bekanntmachung der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage, §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 AktG geben wir hiermit bekannt, dass der Aktionär Name entfernt Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 246, 249 AktG) gegen die auf der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2017 zu den Punkten 2, 3 und 4 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse erhoben hat. Die angegriffenen Beschlüsse betreffen

― die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Bilanzverlusten, wonach das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.000,00, eingeteilt in 1.500.000 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 1.450.000,00 auf EUR 50.000,00 herabgesetzt wird, (Tagesordnungspunkt 2),

― die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals, wonach das unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 2 auf 50.000,00 Euro herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 750.000,00 Euro auf bis zu 800.000,00 Euro durch Bareinlagen erhöht werden soll (Tagesordnungspunkt 3) und

― die Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien und deren Einziehung mit Kapitalherabsetzung (Tagesordnungspunkt 4).

Die Klage ist vor dem Landgericht Magdeburg, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 13/18 *007* rechtshängig. Als Termin zur Güteverhandlung, an den sich gegebenenfalls ein früher erster Termin anschließt, hat das Gericht bestimmt den Dienstag, 12. Juni 2018.

Halberstadt, den 22. März 2018

HW Verwaltungs AG

Der Vorstand