Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.01.2018

ROY Ceramics SE: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschluss über Entlastung des Verwaltungsrats

ROY Ceramics SE

München

ISIN: DE000RYSE888 // WKN: RYSE88

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß Art. 9 SE-VO Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.10.2017 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat. Die Klage ist bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18226/17 anhängig. Die mündliche Verhandlung wird am Donnerstag, den 15.02.2018 um 11:00 Uhr vor dem Landgericht München I im Justizgebäude Lenbachplatz 7 Saal 401 stattfinden.

München, im Januar 2018

ROY Ceramics SE

Der Verwaltungsrat