Landgericht München I
Az.:
38 O 11718/17In dem Statusverfahren
Dr. Erzberger Konrad,
Anschrift entfernt - Antragsteller -
gegen
Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Ludwig-Ganghofer-Straße 6, 82031 Grünwald - Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Noerr LLP, Brienner Straße 28, 80333 München Gz.: M-1958-2017, Gerichtsfach-Nr: 272
Name entfernt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Ludwig-Ganghofer-Straße 6, 82031 Grünwald - Beteiligter -
wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats
erlässt das Landgericht München I - 38. Zivilkammer - durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 1.6.2018 folgenden
Beschluss:
I.
Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger. Anmerkung des Herausgebers: Die Bekanntmachung ist im Bundesanzeiger wohl irrtümlich im Bereich "Aktiengesellschaften", nicht im Bereich "Kommanditgesellschaften auf Aktien" abgelegt.