Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

18.07.2018

Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht München I

Az.: 38 O 11718/17

In dem Statusverfahren

Dr. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen

Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Ludwig-Ganghofer-Straße 6, 82031 Grünwald - Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Noerr LLP, Brienner Straße 28, 80333 München Gz.: M-1958-2017, Gerichtsfach-Nr: 272

Name entfernt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Ludwig-Ganghofer-Straße 6, 82031 Grünwald - Beteiligter -

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats

erlässt das Landgericht München I - 38. Zivilkammer - durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 1.6.2018 folgenden

Beschluss:

I.

Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger. Anmerkung des Herausgebers: Die Bekanntmachung ist im Bundesanzeiger wohl irrtümlich im Bereich "Aktiengesellschaften", nicht im Bereich "Kommanditgesellschaften auf Aktien" abgelegt.