Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.01.2018

Deutsche Geothermische Immobilien AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen zahlreiche Hauptversammlungsbeschlüsse

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung der Erhebung zweier Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1.

Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG hat gegen die auf der Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG vom 17. November 2017 gefassten Beschlüsse

• zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016),

• zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016),

• zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern),

• zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers),

• zu Tagesordnungspunkt 6 (Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Christoph F. Trautsch),

• zu Tagesordnungspunkt 7 (Antrag auf Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrags mit der Alpha Immobilien GbR),

• zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag auf Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge über stille Gesellschaften mit SECAV) und

• zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag auf Satzungsänderung – Herabsetzung der Aufsichtsratsvergütung)

Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 149/17 anhängig.

2.

Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG vom 17. November 2017 gefassten Beschlüsse

• über die Wahl von Herrn Dr. Marcus Opitz zum Versammlungsleiter,

• zu Tagesordnungspunkt 2 im Hinblick auf die Entlastung des Vorstandsmitglieds Stefan Bieber,

• zu Tagesordnungspunkt 3 im Hinblick auf die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Schmid,

• zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern),

• zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers),

• zu Tagesordnungspunkt 6 (Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Christoph F. Trautsch),

• zu Tagesordnungspunkt 7 (Antrag auf Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrags mit der Alpha Immobilien GbR) und

• zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag auf Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge über stille Gesellschaften mit SECAV)

Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 150/17 anhängig.

3.

Die vorgenannten Verfahren 3-05 O 149/17 und 3-05 O 150/17 wurden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 3 AktG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren 3-05 O 149/17 führt. Eingaben sind nur zum führenden Aktenzeichen zu machen.

4.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 22. März 2018, 09:45 Uhr.

Frankfurt am Main, den 4. Januar 2018

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand