Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.11.2018

OTTO AG für Beteiligungen: Spruchverfahren zum Squeeze-out ohne Erhöhung beendet

OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG zur Beendigung des Spruchverfahrens wegen Squeeze-Out bei der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg

In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg, auf die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg im Jahr 2014 hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 8. Oktober 2018 (13 W 20/16) die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2015 (403 HKO 42/14) zurückgewiesen.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 SpruchG bekanntgemacht:

Landgericht Hamburg

Kammer 3 für Handelssachen

Beschluss

Az.: 403 HKO 42/14

In der Sache

66 Atragsteller

gegen

OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen, vertreten durch den Vorstand, Hamburg
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte White & Case LLP, Hamburg Beschwerdeinstanz: Rechtsanwälte Noerr LLP, Hamburg - Antragsgegnerin-

wegen Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach § 327f AktG

hat das Landgericht Hamburg – Kammer 3 für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Mohrdiek und den Handelsrichter Brüggmann am 15. Oktober 2015 beschlossen:

1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 123,94 je Stückaktie werden zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

3. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Gegenstandswert für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters werden auf EUR 200.000,00 festgesetzt.

Hamburg, im November 2018

OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen

Der Vorstand