Landgericht Stuttgart
31 O 25/18 KfH AktG
Herr Dr. Konrad Erzberger,
Wohnort entfernt, hat eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Handelsregister AG Stuttgart, HRB 724512) beantragt. Er begehrt sinngemäß festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft je zur Hälfte mit Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern zu besetzen sei. Die nach §
99 Abs. 2 Satz 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 14.12.2018, einzureichen beim Landgericht Stuttgart unter Angabe des obigen Aktenzeichens. Von einer gesonderten Beiladung der Anhörungsberechtigten sieht das Gericht ab.
Dr. Schumann Vorsitzender Richter am Landgericht