Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.11.2018

Neue Gesellschaftsbekanntmachungen

Im Bundesanzeiger werden laufend Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht. Die meisten will ich hier aus verschiedenen Gründen nicht im Volltext veröffentlichen, aber ab sofort werde ich einen täglichen Überblick über die Bekanntmachungen bieten, die mir interessant erscheinen.

Die QSIL AG will an ihre Aktionäre eine Dividende von 15 EUR pro Aktie ausschütten. Das ist an sich nicht sehr bemerkenswert, aber seltsam ist, dass sie, um das - und nichts sonst - zu beschließen, eigens eine außerordentliche Hauptversammlung einberuft.

Die Südzucker AG droht den Inhabern effektiver Stücke nun zum zweiten Mal mit der "Kraftloserklärung" ihrer "unrichtig gewordene[n] Aktienurkunden". Wie die allermeisten Aktien existieren die der Südzucker AG heute nämlich nur noch in Form von "Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an Dauer-Globalaktien". Wobei die Formulierung nahelegt, dass es da bei Clearstream noch mehrere Urkunden gibt, was für eine Gesellschaft, die nicht z.B. Stamm- und Vorzugsaktien hat, eher ungewöhnlich ist.

Die Phenex Pharmaceuticals AG will ihren Sitz von Ludwigshafen nach Heidelberg verlegen und die Einteilung des Grundkapitals in Stamm- und Vorzugsaktien beseitigen. Hintergrund der letzteren Maßnahme ist offenbar, dass die Vorzugsaktionäre dieser Gesellschaft keine dauerhaften Vorteile genießen und die ihnen zustehenden Vorzüge bereits vollständig erhalten haben. Das sieht jedenfalls die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vor, zu der die Aktionäre für den 10.12.2018 eingeladen sind.

Die Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG soll stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgeben können, allerdings nur bis zur Höhe von 5 % des Grundkapitals. Diverse Bestimmungen im Zusammenhang mit der Vinkulierung der Aktien sollen auch geändert werden. Anscheinend gibt es auch eine rechtlich unzulässige Satzungsbestimmung über den Ort der Hauptversammlung, die nun durch eine erlaubte ersetzt werden soll. Die Satzung enthält auch eine Bestimmung, nach der jeder Aktionär eine Stimme, ab 20.000 Aktien "maximal zwei Stimmen" hat (ob man auch eineinhalb Stimmen haben kann, geht aus dem Text der HV-Einladung nicht hervor). Nun ist wohl jemandem aufgefallen, dass das nicht passt, wenn rechtlich ausdrücklich Kapitalmehrheiten gefordert sind, und deswegen soll das in der Satzung klargestellt werden. Interessieren würde mich, wieso man bei solchen Stimmrechtsbeschränkungen nicht gleich eine Genossenschaft gegründet hat, wo es dann auch keine zwingend vorgeschriebenen Kapitalmehrheiten gäbe. Auch sonst soll die Hauptversammlung am 13.12.2018 der Tagesordnung nach munter an der Satzung herumbasteln.

Die Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart AG soll sich nach dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Ende des Jahres 2018 auflösen, weil sie keine passenden Möglichkeiten mehr sehen, ihr Vermögen, wie in der Satzung vorgesehen, in Immobilien anzulegen. Zumindest den Kleinaktionären des seit langem im Telefonhandel präsenten Unternehmens dürfte das eher nicht schmecken. Das Sagen hat aber der Großaktionär LBBW.