Oberlandesgericht Düsseldorf
I-26 W 12/17 [AktE]
82 O 128/16
Landgericht Köln
Mit Beschluss vom 04.06.2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren nach §
98 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Indus Holding AG, Kölner Straße 32, 51429 Bergisch Gladbach, eingeleitet durch Antrag des Aktionärs Alexander Nikolaj Ruthemeier, folgende Entscheidung getroffen, die gemäß §
99 Abs. 4 Satz 2 AktG bekannt gemacht wird:
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 12.06.2017 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 28.04.2017 - 82 O 128/16 - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 30.10.2017 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 50.000 € festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger