Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

23.11.2018

Deutsche Balaton: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN A2LQT0

ISIN DE000A2LQT08

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. September 2018 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 8 (Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 7 der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG), zu Tagesordnungspunkt 9 (Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 12 der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG), zu Tagesordnungspunkt 10 (Einfügung eines neuen Absatzes 4 in § 12 der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG), zu Tagesordnungspunkt 11 (Einfügung eines neuen § 7a in die Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG), zu Tagesordnungspunkt 12 (Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 12a in die Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 78/18 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

Heidelberg, im November 2018

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand