Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.04.2018

PEARL GOLD AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss über Vertrauensentzug

PEARL GOLD AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0AFGF3

WKN: A0AFGF

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Eine Aktionärin hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 17. Januar 2018 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Name entfernt Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 23/18 anhängig.

Frankfurt am Main im April 2018

Der Vorstand