Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

28.02.2018

ROY CERAMICS SE: Entlastung des Verwaltungsrats für nichtig erklärt

ROY CERAMICS SE

München

Bekanntmachung gem. § 248a AktG

Gemäß § 248a AktG geben wir bekannt, dass die 5. Handelskammer des Landgerichts München I durch Urteil vom 12.01.2018 (5 HKO 18226/17) den unter Tagesordnungspunkt 2 auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.10.2017 über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für nichtig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig. Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.