ROY CERAMICS SE
München
Bekanntmachung gem. §
248a AktG
Gemäß §
248a AktG geben wir bekannt, dass die 5. Handelskammer des Landgerichts München I durch Urteil vom 12.01.2018 (
5 HKO 18226/17) den unter Tagesordnungspunkt 2 auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.10.2017 über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für nichtig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig. Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.