Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

12.01.2018

AGS Portfolio AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse über Sonderprüfung

AGS Portfolio AG Düsseldorf WKN A0TGJT ISIN DE000A0TGJT6 Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Die AGS Portfolio AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass 2 Aktionäre gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.11.2017 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung der folgenden Vorgänge:) und Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Beziehungen der Gesellschaft in dem Zeitraum ab Beginn des Geschäftsjahres 2012 bis heute zu Personen und Unternehmen, die der Gesellschaft und/oder dem ehemaligen Vorstand Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nahestehen.) Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) erhoben haben.

Die Klage ist beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 41 O 93/17 anhängig.

Heidenheim, im Januar 2018

AGS Portfolio AG

Der Vorstand