Landgericht Frankenthal (Pfalz) Aktienrechtliches Statusverfahren
Dr. Konrad Erzberger
Anschrift entferntIn meiner Eigenschaft als Aktionär der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Le Quartier Hornbach 19 67433 Neustadt
beantrage ich gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorgenannter Gesellschaft. Ich bin aus verschiedenen rechtlichen Gründen der festen Überzeugung, dass auch an der Konzernspitze Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat paritätisch repräsentiert sein müssen.
Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 4. August (mir vorab per E-Mail zugestellt, beigefügt als Anlage) durch ihre Anwälte erklären lassen, ihr Aufsichtsrat sei nur mit Vertretern der Anteilseigner zu besetzen. Ich hatte zuvor mit Schreiben vom 20. Juli erläutert, weshalb ich die Antragsgegnerin auf Ebene des Aufsichtsrates für paritätisch mitbestimmt halte.
weitere Ausführungen wegen möglichem Urheberrechtsschutz entfernt