Landgericht Dortmund
18 O 61/17 AktE
In dem Statusverfahren gemäß §§
1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG,
98f AktG des Betriebsrates der Firma Stromag GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
persönliche Daten entferntAntragsteller zu 1),
des Aufsichtsratsmitgliedes Ralf Goeke, Rathenaustraße 18, 44263 Dortmund,
Antragsteller zu 2),
Verfahrensbevollmächtigte beider Antragsteller: Rechtsanwälte Dr. Burg, Mankartz, Burg, Hertingerstraße 51, 59423 Unna,
gegen die Fa. Stromag GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung
persönliche Daten entfernt, Antragsgegnerin, haben die Antragsteller den Antrag gestellt, festzustellen, dass die Antragsgegnerin einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.5.2004 (DrittelbG) zu bilden hat.
Geschäftsführung, jedes Aufsichtsratsmitglied, Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften sowie sonstige ggfls. vorhandene materiell Beteiligte, die nach §§
99 Abs. 1 Satz 2,
98 Abs. 2 AktG zu hören sind, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung. Eine etwaige Stellungnahme ist unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens 18 O 61/17 AktE an das Landgericht Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund, zu richten.
Dortmund, den 03.07.2017
Landgericht – IV. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Pachur, Vorsitzender Richter am Landgericht