Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

22.11.2016

INDUS Holding AG: Aktionär leitet aktienrechtliches Statusverfahren ein

Landgericht Köln

82 O 128/16

Beim Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, Az. 82 O 128/16, ist am 25. Oktober 2016 ein Antrag eines Aktionärs auf Einleitung eines Statusverfahrens gemäß § 98 Abs. 1, 2 Nr. 3 AktG betreffend die INDUS Holding AG, Kölner Straße 32, 51429 Bergisch Gladbach, eingegangen. Begründet wird der Antrag mit der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetz 1972 (paritätisch mitbestimmte Gesellschaft). Nach § 99 Abs. 2 S. 1 AktG hat das Gericht den Antrag in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Nach § 99 Abs. 2 S. 2 AktG sind der Vorstand und jedes Aufsichtsratsmitglied sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften zu hören. Diese Personen bzw. Organisationen werden zur Stellungnahme aufgefordert binnen 4 Wochen ab der Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Landgericht Köln