Landgericht Köln
82 O 128/16Beim Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, Az.
82 O 128/16, ist am 25. Oktober 2016 ein Antrag eines Aktionärs auf Einleitung eines Statusverfahrens gemäß §
98 Abs. 1, 2 Nr. 3 AktG betreffend die INDUS Holding AG, Kölner Straße 32, 51429 Bergisch Gladbach, eingegangen. Begründet wird der Antrag mit der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetz 1972 (paritätisch mitbestimmte Gesellschaft). Nach §
99 Abs. 2 S. 1 AktG hat das Gericht den Antrag in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Nach §
99 Abs. 2 S. 2 AktG sind der Vorstand und jedes Aufsichtsratsmitglied sowie die nach §
98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften zu hören. Diese Personen bzw. Organisationen werden zur Stellungnahme aufgefordert binnen 4 Wochen ab der Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Landgericht Köln