Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.08.2016

AVNET Logistics GmbH muss drittelparitätisch besetzten Aufsichtsrat bilden

Landgericht München I

Az.: 5 HK O 2281/16

In dem Statusverfahen Betriebsrat der AVNET Logistics GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden persönliche Daten entfernt - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Seebacher Fleischmann Müller, Seidlstraße 30, 80335 München, Gz.: FL-KM-843/15

gegen

AVNET Logistics GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer persönliche Daten entfernt - Antragsgegnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte dkm Rechtsanwälte, Wolfratshauser Straße 50, 81379 München, Gz.: 41/16 MV-MV

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Pütz und Handelsrichterin Schreiber ohne mündliche Verhandlung am 29.7.2015 folgenden Beschluss:

I.

Es wird festgestellt, dass bei der AVNET Logistics GmbH die Verpflichtung zur Bildung eines drittelparitätisch besetzten Aufsichtsrats gem. §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelBG besteht.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,– festgesetzt.

Bei der Angabe des Beschlussdatums als "29.7.2015" handelt es sich offenbar um einen Schreibfehler, da das gerichtliche Aktenzeichen eines aus dem Jahr 2016 ist. Angesichts der Veröffentlchung im Bundesanzeiger am 8.8.2016 dürfte das richtige Beschlussdatum wahrscheinlich der 29.7.2016 sein.